Ruhezeiten:
Es ist möglich, unter Darlegung der Gründe schriftlich eine ruhende Mitgliedschaft zu beantragen.
Der Vertrag ruht um die angegebene Zeit, längstens jedoch für 4 Monate. Die Vertragslaufzeit,
verlängert sich um die Zeit, in der der Beitrag zuvor ruhte.
Eine Ruhezeit muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden.
Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.